Keine Bezahlkarte in der Stimbergstadt!

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick stellt fest, dass die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht erforderlich ist. Er beschließt daher, in Oer-Erkenschwick keine Bezahlkarte für Geflüchtete einzuführen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Ausgabe 2025 Nr. 2 vom 6. Januar 2025, § 4 (1) Opt-Out-Regelung.

Begründung:

Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) (abrufbar unter: https://www.diw.de/de/diw_01.c.928587.de/gefluechtete_senden_seltener_geld_ins_ausland_als_andere_migrant_innen.html) überweisen lediglich sieben Prozent der Geflüchteten Geld aus Deutschland ins Ausland. Diese Zahl ist laut der Studie weiter rückläufig. Die Annahme, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in nennenswertem Umfang Geld ins Ausland schicken, lässt sich somit nicht empirisch belegen.

Die bundesweite Diskussion über Geldüberweisungen von Geflüchteten, die im vergangenen Jahr dazu führte, dass der Bundestag eine gesetzliche Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Form einer Bezahlkarte als mögliche Leistungserbringung einführte, spiegelt daher nicht die tatsächliche Situation wider.

Aus Sicht der antragstellenden Fraktion sollte in Oer-Erkenschwick aus diesen Gründen keine Bezahlkarte eingeführt werden. Eine solche Maßnahme würde unnötige Bürokratie verursachen, Kosten erzeugen und keine positive Wirkung auf die Integration der Geflüchteten haben. Stattdessen würde sie deren Selbstbestimmung und Freizügigkeit weiter einschränken und potenziell stigmatisieren.

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